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   VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17.DA   

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VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17.DA (https://dejure.org/2019,30385)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 08.08.2019 - 1 L 5184/17.DA (https://dejure.org/2019,30385)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 08. August 2019 - 1 L 5184/17.DA (https://dejure.org/2019,30385)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Unabhängig von den unterschiedlichen Aufgabenbereichen sind die auf dem jeweiligen Dienstposten erbrachten Leistungen am einheitlichen Maßstab des Statusamtes der Vergleichsgruppe zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris; Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, juris).

    Dementsprechend gilt der Grundsatz, dass bei gleicher Notenstufe die Beurteilung des Beamten im höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige eines im niedrigeren Statusamt beurteilten Beamten; unzulässig ist es aber, diesen Grundsatz auf die unterschiedlichen Anforderungen von Dienstposten im gleichen Statusamt zu übertragen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris).

    Dies dürfte eine unzulässige Mehrfachberücksichtigung darstellen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris).

  • VG Minden, 10.08.2016 - 10 L 750/15

    Anspruch eines Beamten auf Erlangen eines effektiven Rechtsschutzes zur Sicherung

    Auszug aus VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Diese Bewertung durch das erkennende Gericht gilt insbesondere unter vergleichender Berücksichtigung der entsprechenden Beurteilung des Beigeladenen (zur Zulässigkeit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Beurteilung eines Beigeladenen siehe OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.08.2016 - 10 L 750/15 -, juris).

    Auch wenn vom Ansatz her davon auszugehen ist, dass das Maß der Gewichtung einer höherwertigen Tätigkeit grundsätzlich dem Beurteilungsspielraum des Beurteilers unterfällt (so VG Aachen, Beschluss vom 16.09.2016 - 1 L 676/16 -, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, juris), vermag allein dieser Hinweis keine sachlich fundierte Begründung des Umfangs der Berücksichtigung der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben darzustellen, denn es handelt sich um nicht mehr als einen formelhaften Hinweis ohne jede substantielle Aussagekraft (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 B 1459/15 - Beschluss vom 22.06.2016 - 1 B 321/16 - VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 - 10 L 750/15 -, alle juris).

    Ob sich die Antragstellerin - wie seitens der Antragsgegnerin vorgetragen wird - bislang noch nicht in dem erforderlichen Umfang auf einem höherwertigen Dienstposten bewährt hat, kann unter Hinweis auf die entsprechenden obigen Ausführungen (Höherbewertung auf "AT3") in Zweifel gezogen werden, bedarf hier jedoch keiner weiteren - einem möglichen Hauptsacheverfahren vorbehaltenen (vgl. hierzu VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 - 10 L 750/15 -, juris) - Erörterung.

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Was die Aktualität der maßgeblichen Beurteilung anbelangt, ist diese im Bereich der Bundesbeamten dann zu bejahen, wenn das Ende des letzten Beurteilungszeitraums zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung höchstens drei Jahre zurückliegt (§ 22 Abs. 2 Satz 1 BBG; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2/15 - Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, jeweils juris).

    Auf die Frage, ob es der Antragsgegnerin gelungen ist, im Rahmen dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens das Gesamturteil nachvollziehbar und plausibel zu begründen, kommt es nicht an, denn die Begründung des Gesamturteils hat bereits in der dienstlichen Beurteilung selbst zu erfolgen (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, juris).

    Unabhängig von den unterschiedlichen Aufgabenbereichen sind die auf dem jeweiligen Dienstposten erbrachten Leistungen am einheitlichen Maßstab des Statusamtes der Vergleichsgruppe zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, juris; Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 -, juris).

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 6 CE 15.2233

    Konkurrentenstreit, Beamter, Leistungsgrundsatz, Auswahlentscheidung,

    Auszug aus VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Hiergegen ist in grundsätzlicher Hinsicht nichts zu erinnern, denn ein derart ausgestaltetes Verfahren schafft die Voraussetzungen dafür, dass die erbrachten Leistungen in sachgerechter Würdigung ihrer Wertigkeit und in Anwendung eines gleichen Beurteilungsmaßstabes beurteilt werden und somit ein aussagefähiges, objektives und vergleichbares Bild von Leistung und Befähigung der Beurteilten entsteht (im Ergebnis ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 -, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen, jeweils juris, zu der insoweit gleichlautenden Beurteilungsrichtlinie in der Fassung vom 19.06.2015).

    Entscheidend für die Beurteilung ist indes nicht der Umstand, dass höherwertige Aufgaben wahrgenommen wurden, sondern es ist auf die Anforderungen des konkreten statusrechtlichen Amtes abzustellen (Bay. VGH, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 -, juris), wobei dem Umstand, dass Statusamt und tatsächlich wahrgenommener Dienstposten wertungsmäßig auseinanderfallen, bei der Bildung des Gesamturteils Rechnung getragen werden kann (so Bay. VGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - juris; siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016, a.a.O).

    Auch wenn die Einstufung des innegehabten Dienstpostens kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium darstellt und ein genereller Rückschluss des Inhalts, dass der Inhaber eines höherwertigen Dienstpostens per se leistungsstärker als der Inhaber eines niedriger bewerteten Dienstpostens ist (BVerwG, Urteil vom 17.08.2005 - 2 C 39/04 - juris), nicht zulässig ist, so besteht dennoch ein allgemeiner Erfahrungssatz, dass ein Beamter, der die Aufgaben eines Dienstpostens, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe als der dem Statusamt entsprechenden zugeordnet ist, gut erfüllt, die geringeren Anforderungen seines Statusamtes in mindestens ebenso guter oder besserer Weise erfüllt (vgl. hierzu Bay. VGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 -, juris).

  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

    Auszug aus VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Hiergegen ist in grundsätzlicher Hinsicht nichts zu erinnern, denn ein derart ausgestaltetes Verfahren schafft die Voraussetzungen dafür, dass die erbrachten Leistungen in sachgerechter Würdigung ihrer Wertigkeit und in Anwendung eines gleichen Beurteilungsmaßstabes beurteilt werden und somit ein aussagefähiges, objektives und vergleichbares Bild von Leistung und Befähigung der Beurteilten entsteht (im Ergebnis ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 -, mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen, jeweils juris, zu der insoweit gleichlautenden Beurteilungsrichtlinie in der Fassung vom 19.06.2015).

    Angesichts der Vielzahl der Beamten der Deutschen Telekom AG, die regelmäßig zu beurteilen sind, und angesichts der Vielfältigkeit der auf den unterschiedlichsten Dienstposten jeweils wahrgenommenen Aufgaben scheidet die Vorgabe fester Umrechnungsparameter in Form eines "Schlüssels", der die Relation und das Zusammenspiel der in den beiden Bewertungssystem vorgegebenen Noten und Ausprägungsgrade festlegt, aus, weil hierdurch wegen der vorstehend beschriebenen breiten Vielfalt nicht die Gewähr dafür gegeben ist, zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügenden Beurteilungen zu gelangen (vgl. in diesem Zusammenhang OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 -, juris).

    Auch wenn vom Ansatz her davon auszugehen ist, dass das Maß der Gewichtung einer höherwertigen Tätigkeit grundsätzlich dem Beurteilungsspielraum des Beurteilers unterfällt (so VG Aachen, Beschluss vom 16.09.2016 - 1 L 676/16 -, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, juris), vermag allein dieser Hinweis keine sachlich fundierte Begründung des Umfangs der Berücksichtigung der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben darzustellen, denn es handelt sich um nicht mehr als einen formelhaften Hinweis ohne jede substantielle Aussagekraft (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 B 1459/15 - Beschluss vom 22.06.2016 - 1 B 321/16 - VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 - 10 L 750/15 -, alle juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2016 - 1 B 1459/15

    Gewichtung der Zuordnung von Einzelbewertungen zum Gesamturteil einer

    Auszug aus VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Auch wenn vom Ansatz her davon auszugehen ist, dass das Maß der Gewichtung einer höherwertigen Tätigkeit grundsätzlich dem Beurteilungsspielraum des Beurteilers unterfällt (so VG Aachen, Beschluss vom 16.09.2016 - 1 L 676/16 -, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen, juris), vermag allein dieser Hinweis keine sachlich fundierte Begründung des Umfangs der Berücksichtigung der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben darzustellen, denn es handelt sich um nicht mehr als einen formelhaften Hinweis ohne jede substantielle Aussagekraft (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016 - 1 B 2/16 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 B 1459/15 - Beschluss vom 22.06.2016 - 1 B 321/16 - VG Minden, Beschluss vom 10.08.2016 - 10 L 750/15 -, alle juris).

    Entscheidend für die Beurteilung ist indes nicht der Umstand, dass höherwertige Aufgaben wahrgenommen wurden, sondern es ist auf die Anforderungen des konkreten statusrechtlichen Amtes abzustellen (Bay. VGH, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 CE 16.1457 -, juris), wobei dem Umstand, dass Statusamt und tatsächlich wahrgenommener Dienstposten wertungsmäßig auseinanderfallen, bei der Bildung des Gesamturteils Rechnung getragen werden kann (so Bay. VGH, Beschluss vom 10.11.2015 - 6 CE 15.2233 - juris; siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2016, a.a.O).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Sie dient der Verwirklichung des mit Verfassungsrang (Art. 33 Abs. 2 GG) ausgestatteten Gebots, Beamte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einzustellen, einzusetzen und zu befördern, wobei sie ihre wesentliche Aussagekraft erst aufgrund ihrer Relation zu den Bewertungen in dienstlichen Beurteilungen anderer Beamten erlangt (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 -, juris).

    Das abschließende Gesamturteil soll die entscheidende zusammenfassende Bewertung der dienstlichen Leistungen des Beamten darstellen, hierdurch soll der Vergleich mit anderen Beamten als potentiellen Beförderungskonkurrenten ermöglicht werden, es soll sowohl dem Dienstherrn als auch dem betroffenen Beamten Aufschluss darüber geben, wo der Einzelne im Leistungswettbewerb einzuordnen ist (so BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16/02 -, juris).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Soll ein Beamter als Inhaber eines - bezogen auf sein Statusamt - höherwertigen Dienstpostens befördert werden, ohne dass er sich leistungsmäßig mit Beamten vergleichen lassen muss, die ihrem Statusamt entsprechend eingesetzt werden, ist ein solches Verfahren nur dann mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar, wenn bereits der Beförderungsdienstposten seinerzeit aufgrund einer Bewerberauswahl in Anwendung des Prinzips der Bestenauslese vergeben worden ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 08.05.2015 - 5 Bs 227/14 -, juris), sich die Auswahl nach Leistungskriterien also auf den Zeitpunkt der Vergabe der höherwertigen Dienstpostens vorverlagert hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.08.2001 - 2 A 3/00 - siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.06.2010 - OVG 6 S 41.09 - sowie VG Ansbach, Beschluss vom 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Bei einem Vergleich des Gesamtergebnisses sind auch etwaige Unterschiede im Maßstab der Beurteilung der Bewerber zu berücksichtigen, etwa dann, wenn sich bei konkurrierenden Bewerbern die Beurteilungen auf unterschiedliche Statusämter beziehen (BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Dieser Mangel ist hier auch relevant, denn bei der gegebenen Sachlage ist seitens der Antragstellerin im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss vom 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris) hinreichend glaubhaft gemacht worden, dass ihre Auswahl bei erneuter Durchführung des Verfahrens zumindest möglich erscheint, ihre Aussichten also offen sind, insbesondere nachdem sie aufgrund der Neubeurteilung mit dem Gesamtergebnis "Sehr gut" in der Ausprägung "++" nunmehr auf der Beförderungsliste auf Platz 2 aufgestiegen wäre.
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 39.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

  • VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 1075/12

    Der Kläger steht als Zolloberinspektor (A 10 BBesO) bei dem Hauptzollamt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 1 B 1388/15

    Eilverfahren wegen beamtenrechtlicher Konkurrentenstreitigkeit; Geltendmachung

  • VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457

    Auswahlentscheidung - Leistungsvorsprung bei gleichem Gesamturteil im höheren

  • VG Aachen, 16.09.2016 - 1 L 676/16

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; höherwertige Tätigkeit;

  • OVG Hamburg, 08.05.2015 - 5 Bs 227/14

    Ausschluss eines Beamten vom Auswahlverfahren der Deutschen Postbank AG;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 B 321/16

    Berücksichtigung der höherwertigen Beschäftigung eines Beamten in der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2010 - 6 S 41.09

    Beförderung eines Beamten im Bereich des gehobenen Auswärtigen Dienstes

  • VG Ansbach, 28.11.2012 - AN 11 E 12.02072

    Im Einzelfall begründeter Eilantrag bei Beförderungskonkurrenz

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 A 7.07

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Erst- und Zweitbeurteilung;

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • VGH Hessen, 17.06.1997 - 1 TG 2183/97

    Einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit - zum

  • VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

  • VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens - Ernennungskompetenz - Abweichung

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